AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers oder Käufers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen.
§2. Angebot und Vertragsabschluß
Dienstleistungsangebote, Preislisten und Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Sie richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste die jederzeit geändert werden kann.
Ausnahmeerklärungen oder Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder mündlicher Nebenabreden.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Lieferscheinen oder Rechnungen.
§3. Preise
Maßgebend sind die in der Preisliste bzw. in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inkl. der zum Liefer/Erfüllungszeitpunkt gültigen MwSt., Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten.
Die Reparaturpreise gelten für die Teile an denen eine Reparatur vorgenommen wurde.
Lieferungen und Leistungen die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Ändern sich zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten, Herstellungskosten, Löhne, Währungspartitäten, Zölle oder sonstige Kosten die sich auf unsere Leistungen oder Lieferungen unmittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen.
§4. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Verbindliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, so kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche
gleich welcher Art wegen Nichteinhaltung eines Leistungstermines bzw. eine Leistungsfrist sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§5. Gefahrenübergang
Erfüllungsort ist 63526 Erlensee.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
§6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden, im Sinne des HGB, setzen voraus, daß er seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB erfüllt hat.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang an den Auftragnehmer und beträgt 24 Monate, bzw. die entsprechende Herstellergarantie für Neuteile, 12 Monate, bzw. 14 Tage Bring in Garantie für Gebraucht Teile.
Wird ein Mangel an der Leistung nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, daß der Käufer/Auftraggeber das mangelhafte Produkt unter Angabe der nähern Umstände unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen ist der Kunde/Auftraggeber eine Rückgängigmachung oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind, soweit diese nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder des Auftragnehmers nicht befolgt, Änderungen oder Reparaturversuche durch nicht ermächtigte Personen an den Produkten vorgenommen Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien oder Betriebsstoffe verwendet, welche nicht den Originalspezifikationen des Herstellers entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Dies trifft auch auf von uns nicht zu vertretende Transportschäden zu.
Eine Haftung für normale Abnutzung und Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für Dienstleistungen des Auftragnehmer und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
§7. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche unserer Leistungen unverzüglich nach Anlieferung / Installation auf ihre Beschaffenheit hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei Nach- oder Ersatzlieferungen. Der Kunde ist verpflichtet vor Beginn unserer Dienstleistungen Daten und Programme zu sichern.
§8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen für alle Leistungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, bei Neukunden Vorkasse beim Erstauftrag. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für die Zeit ab Beginn des Verzuges zu berechnen. Der Auftraggeber ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht worden sind, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
§9. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, es sei denn, die Haftung beruht auf eine Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, 6 Monate, bei neuen Sachen 1 Jahr. Für mittelbare Schäden und Mängelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und Verlust von Daten wird jede Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
§10. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt.